Verantwortlich:
The Perfect Moment
Christina Ehlert
16356 Ahrensfelde
Kontakt:
Handy: +49(0)162 - 96 09 345
E-Mail: info@theperfectmoment.info
Steuernummer
065/215/01160
Wichtiges zuerst:
1.
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der
digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom
Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
2.
Bei Veröffentlichung der Fotos darf der Fotograf ohne Einwilligung des Kunden dessen Vor- und Zunamen nicht verwenden. Die Einwilligung des Kunden zur Veröffentlichung muss in schriftlicher Form (E-mail, SMS, FAX, Brief) vorliegen.
3.
Der Kunde erhält vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Beendigung des Fototermins alle bearbeiteten Fotos in digitaler Form auf CD/DVD oder als Download und ist berechtigt, diese Fotos ausschließlich für private Zwecke zu benutzen. Eine Bearbeitung der Fotos durch den Kunden ist nicht gestattet.
4.
Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.
5.
Es ist dem Kunden gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Aufnahmen in keiner Weise stören darf, wofür der Kunde einzustehen hat.
6.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen. Andernfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Personenbezogene Daten werden vom Verwender unter
www.theperfectmoment.info nur im technisch und für die Vertragsabwicklung
erforderlichen Umfang erhoben. Erhobene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet, also zur Beantwortung von Anfragen und zur Abwicklung eventuell geschlossener Verträge. Darüber
hinaus werden die Kundendaten in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
Der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten stimmt der Kunde im genannten Umfang zu. Die Daten werden vom Verwender unter Anwendung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und
des Telemediengesetzes (TMG) durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.
Der Kunde hat das jederzeitige Recht auf unentgeltliche Auskunft über die beim Verwender gespeicherten Daten sowie das jederzeitige Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung dieser
personenbezogenen Daten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma The Perfect Moment Fotografie.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von
den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen
zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
III.
Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten
etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist
der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.Bsp. Fotobüchern) ist eine Anzahlung von 100% zu
entrichten.
3. Das Honorar ist wie 2. zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10%
p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten. 6. Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 33% der im Auftrag vereinbarten Summe als
Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.
IV.
Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände
müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte
Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V.
Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und
die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle
und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch
schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. The Perfect Moment Fotografie darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden
(und werden auch die Gäste der Hochzeit) darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die
auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, The Perfect Moment Fotografie von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
VI.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit
oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren
Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
VII.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des
Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu
zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
VIII.
Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
IX.
Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses
Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
daher keinen Reklamationsgrund dar.
X.
Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von The Perfect Moment Fotografie erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2.Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XI.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen The Perfect Moment Fotografie.
Die AGB gelten ab dem 01.11.2016